Rückstausicherung

Der Zweckverband investiert jährlich große Summen für den Ausbau und den Erhalt der Kanalnetze.
Das Abwasser im Verbandsgebiet wird überwiegend im Trennsystem entwässert. Das bedeutet, dass für Schmutzwasser und Niederschlagswasser ein getrenntes Kanalnetz vorhanden ist bzw. Niederschlagswasser auf den Grundstücken, wo es anfällt schadlos versickert oder beseitigt werden muss.
Das öffentliche Kanalsystem ist entsprechend den jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik so ausgelegt, dass das Schmutz- und Niederschlagswasser im Regelfall problemlos gesammelt und den Vorflutern zugeführt werden kann.

Trotzdem kann es bei heftigen Gewitterregen sowie langen und starken Regenfällen zu Rückstauproblemen in den Kanälen für Schmutz- und Niederschlagswasser kommen, wenn die gewaltigen Wassermassen in den örtlichen Kanalnetzen nicht schnell genug abgeleitet werden können.
Die Folge ist ein Ansteigen des Wasserspiegels in den Kanälen; teilweise so hoch, dass das Wasser aus den Schachtdeckeln auf die Straße gedrückt wird. Dieser Rückstau setzt sich dann zwangsläufig über die Anschlussleitungen in den angrenzenden Gebäuden fort.
Aus wirtschaftlichen und technologischen Gründen kann das Fassungsvermögen der Kanäle auf derart außergewöhnliche Regenereignisse jedoch nicht ausgelegt werden.
Die gleiche Situation kann eintreten, wenn in öffentlichen Schmutzwasserkanälen durch unplanmäßige Einleitungen Überlastungen oder andere Hemmnisse Verstopfungen oder Querschnittverengungen hervorgerufen werden und es zu Stau im Schmutzwasserkanal kommt. Weiterhin können Betriebsausfälle in Pumpwerken einen Rückstau im Kanal auslösen.

Durch den Rückstau kann es zu Überflutungen von Kellern und anderen gegenüber dem Straßenniveau tiefer gelegenen Räumen kommen, was zu großen Schäden führen kann. Ursache ist dann, dass die betroffenen Gebäude nur ungenügend gegen Rückstau gesichert oder vorhandene Sicherheitseinrichtungen nicht funktionsfähig sind. Gegen Rückstau des Abwassers aus dem Abwassernetz hat sich gemäß § 19 Abs. 4 Abwassersatzung jeder Anschlussberechtigte selbst zu schützen.

Um einen Rückstau zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Rückstausicherung für die Haus- und Grundstücksentwässerung.
Grundsätzlich sollte überprüft werden, ob die Abwasserleitungen im Haus richtig an die Kanalisation angeschlossen sind. Das heißt, alle Einleitungsstellen im Haus, die über dem Straßenniveau liegen, können ohne Rückstausicherung direkt an den Kanal angeschlossen sein.
Einleitungsstellen im Keller (unter Straßenniveau), wie z.B. der Bodenablauf der Waschküche oder von der Toilette neben dem Partykeller, müssen durch eine Rückstausicherung entsprechend DIN 1986 abgesichert werden. Sie verhindert, dass das Niederschlagswasser bei Starkregen aus dem Kanal in den Keller fließen kann. Diese Rückstausicherungen müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionalität überprüft werden, damit sie im Falle eines Wolkenbruchs auch funktionieren.



Was ist eine Rückstausicherung?
• Rückstausicherungen sind Hebeanlagen sowie automatisch oder manuell zu bedienende Rückstauventile für Abwasser.

Was ist die Rückstauebene?
• Die Rückstauebene entspricht dem Straßenniveau. Hat die Straße ein Gefälle, so liegt die Rückstauebene in Höhe des nächsten Kanalschachtes gefälleaufwärts.

Wie funktioniert eine Rückstausicherung?
• Eine richtig angeschlossene und funktionierende Rückstausicherung schließt, wenn der Ablauf des Abwassers in den Kanälen behindert ist. Damit wird ein Rückfluss in das Abflusssystems des Hauses verhindert.
• Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist ein Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen. Ist dies nicht realisierbar, gibt es folgende Möglichkeiten zur Sicherung:

Maßnahmen zur Sicherung gegen Rückstau:
• Einbau einer Hebeanlage für das Abwasser von Toilette, Dusche, Waschbecken, ...(Abbildung 1)
• Ausstattung aller Bodenabläufe mit einem Rückstaudoppelverschluss (Abbildung 2)


Rechtliche Bestimmungen
Sollte es zu überschwemmten Kellerräumen durch Rückstau von Abwasser aus der öffentlichen Kanalisation kommen, sind viele Grundstückseigentümer der Meinung, die Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes - die Zweckverbände oder die Gemeinden - können für den Rückstau und den daraus resultierenden Schaden haftbar gemacht werden bzw. ihr Eigentum sei zumindest gegen die wirtschaftlichen Folgen von Rückstauereignissen versichert. Beides ist immer ein Irrtum mit fatalen finanziellen Folgen für den Grundstücksbesitzer.
Als Hausbesitzer haften Sie obendrein gegenüber Ihren Mietern. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn Ihre Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Die aktuelle Rechtsprechung hat in diesen Fragen praktisch durchgängig zu Ungunsten der Grundstückseigentümer entschieden!

Fazit: Der einzige wirksame Schutz vor Schäden durch Rückstau aus dem Kanal ist die rechtzeitige technische Vorsorge auf dem Grundstück durch fachkundige Installation geeigneter Rückstausicherungen.

Rechtliche Grundlagen in diesen Fragen bilden die Abwassersatzung des Zweckverbandes in Verbindung mit den technischen Normen DIN EN 752, DIN EN 12056 und DIN 1986.

Urteile zu diesem Thema:
Bundesgerichtshof: BGH 30.07.1998, III ZR 263/96
OLG Karlsruhe: 16.03.2000 - 19 U 231/98
OLG Köln: 30.08.2001 - 7 U 29/01

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